Kündigung widersprechen –
Ihr Recht auf eine faire Behandlung
Arbeitsvertrag rechtlich prüfen lassen –
Jetzt Sicherheit schaffen
Voraussetzungen für einen erfolgreichen Widerspruch
Länger als 6 Monate in dem Betrieb, mehr als 10 Mitarbeiter
Rechtlich anerkannten Grund: betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt
Einhaltung der gesetzlichen Fristen
Eine Kündigung ist nicht in jedem Fall rechtens. Damit Sie einen erfolgreichen Widerspruch erreichen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Entscheidend ist zunächst, ob das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) für Ihren Fall gilt. Das ist in der Regel der Fall, wenn Sie länger als sechs Monate in einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern beschäftigt sind.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Begründung der Kündigung. Ihr Arbeitgeber muss einen rechtlich anerkannten Grund für die Kündigung haben – sei es betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt. Fehlt eine ausreichende Begründung oder ist die Kündigung sozial ungerechtfertigt, bestehen gute Chancen für einen erfolgreichen Widerspruch.
Wichtig ist auch die Einhaltung der gesetzlichen Fristen. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Verpassen Sie diese Frist, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.
Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung haben, lassen Sie uns das gemeinsam prüfen. Vereinbaren Sie so früh wie möglich einen Beratungstermin, damit wir die besten Optionen für Sie ausloten können.
Unterstützung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht
Viele meiner Mandanten stehen nach einer Kündigung vor großen Unsicherheiten. Sie wissen nicht, ob sie sich wehren können oder welche Schritte sinnvoll sind. Genau hier setze ich an: Als Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfe ich Ihre Kündigung detailliert, zeige Ihnen Ihre Rechte auf und entwickle eine maßgeschneiderte Strategie für Sie.
Meine Unterstützung umfasst unter anderem:
- Prüfung der Kündigung: Ist sie rechtlich haltbar? Gibt es formale oder inhaltliche Fehler?
- Kündigungsschutzklage: Falls erforderlich, reiche ich für Sie eine Klage beim Arbeitsgericht ein.
- Verhandlungen mit dem Arbeitgeber: Oft lassen sich außergerichtlich bessere Lösungen erzielen, sei es eine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung.
Je früher Sie handeln, desto größer sind Ihre Erfolgsaussichten. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie wir am besten gegen Ihre Kündigung vorgehen können.
Widerrechtliche Kündigung erkennen und handeln
Nicht jede Kündigung ist zulässig. Eine Kündigung ist widerrechtlich, wenn sie gegen gesetzliche Vorschriften oder bestehende Vereinbarungen verstößt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn:
- Sie unter besonderem Kündigungsschutz stehen (z. B. Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung)
- Ihr Arbeitgeber keinen nachvollziehbaren Kündigungsgrund nennt
- die Kündigung diskriminierende Gründe hat (z. B. wegen Alter, Geschlecht oder Religion)
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, die Ihnen unrechtmäßig erscheint, sollten Sie keine Zeit verlieren. Ich prüfe für Sie, ob ein Widerspruch möglich ist und begleite Sie durch den gesamten Prozess.

Häufige Fehler bei dem Widerspruch von Kündigungen
Viele Arbeitnehmer nehmen eine Kündigung hin, ohne sie rechtlich überprüfen zu lassen. Dadurch verzichten sie möglicherweise auf eine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung.
Weitere häufige Fehler sind:
Fristen übersehen: Die Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage ist entscheidend. Verstreicht sie, bleibt die Kündigung meist unwiderruflich bestehen.
Unüberlegte Kommunikation mit dem Arbeitgeber: Vermeiden Sie voreilige Entscheidungen, etwa das Akzeptieren eines Aufhebungsvertrags ohne Prüfung der Folgen.
Fehlende Beweise: Falls Sie ungerechtfertigt gekündigt wurden, sollten Sie relevante E-Mails, Abmahnungen oder andere Belege sichern.
Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Sie keine dieser Fehler machen. Ich berate Sie umfassend und entwickle eine Strategie für Ihre Kündigungsschutzklage.
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FAQ zum Widerspruch von Kündigungen
Eine Kündigung kann widersprochen werden, wenn sie sozial ungerechtfertigt oder rechtswidrig ist. Besonders in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern unterliegt sie dem Kündigungsschutzgesetz. Ein Widerspruch ist auch dann möglich, wenn die Kündigung aus diskriminierenden oder willkürlichen Gründen erfolgt oder gegen formale Anforderungen verstößt.
Eine fristlose Kündigung ist nur unter strengen Voraussetzungen zulässig, etwa bei schwerwiegendem Fehlverhalten. Falls Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben, sollten Sie sofort handeln. Ich prüfe, ob die Kündigung gerechtfertigt ist, und unterstütze Sie bei einer Kündigungsschutzklage oder Verhandlungen über eine Abfindung.
Ja, eine betriebsbedingte Kündigung kann angefochten werden, wenn die Sozialauswahl fehlerhaft ist oder wenn der Arbeitgeber keine ernsthaften Bemühungen unternommen hat, eine Weiterbeschäftigung zu ermöglichen. Ich helfe Ihnen, die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs einzuschätzen und Ihre Rechte durchzusetzen.
Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber während der Probezeit leichter kündigen, da das Kündigungsschutzgesetz noch nicht greift. Dennoch gibt es auch hier Grenzen – zum Beispiel bei Diskriminierung oder Willkür. Falls Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung haben, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.
Die wichtigste Frist ist die Drei-Wochen-Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa wenn die Kündigung erst verspätet zugegangen ist oder besondere Umstände vorliegen.
Ob eine Wiedereinstellung möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa der Art der Kündigung, dem Verhalten des Arbeitgebers und dem Ergebnis eines Kündigungsschutzprozesses. In vielen Fällen führen erfolgreiche Widersprüche jedoch eher zu einer Abfindungszahlung als zu einer Wiedereinstellung.
Die Dauer eines Kündigungsschutzverfahrens variiert. In vielen Fällen gibt es bereits nach wenigen Wochen einen ersten Gütetermin. Wenn es zu einer streitigen Verhandlung kommt, kann das Verfahren mehrere Monate dauern. Ich unterstütze Sie dabei, eine schnelle und vorteilhafte Lösung zu erreichen.
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Haben Sie eine Kündigung erhalten? Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen. Vereinbaren Sie jetzt eine Beratung – ich setze mich für Ihr Recht ein.

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